Plastik-Aktuell

Aktuell

01.01.2023

Ab Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
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10.10.2022

Neue EU-Vorschriften ermöglichen die Verwendung von recyceltem Kunststoff in Lebensmittelverpackungen.

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01.02.2022

In Deutschland gilt lt. Verpackungsgesetz (VerpackG) ab sofort ein Verbot für spezifische Plastiktüten: Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Zudem sind seit Anfang 2022 alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig.
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03.07.2021

Ab dem 3. Juli 2021 werden viele Plastikprodukte verboten, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol dürfen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind dann außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Dieser zersetzt sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel, baut sich aber nicht weiter ab. Das Nähere regelt die Einwegkunststoffverbotsverordnung.

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28.01.2021

Europäische Umweltagentur: Kunststoffe, ein zunehmendes Umwelt- und Klimaproblem: Wie kann Europa diesen Trend umkehren?


01.01.2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland, der EU und vielen anderen Ländern der Welt eine verschärfte Regelung: Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind, dürfen nicht mehr exportiert werden. Sortenreine Kunststoffabfälle hingegen sind ein wertvoller Rohstoff, weil sie sich leicht recyceln lassen. Daher dürfen sie weiterhin unter staatlicher Kontrolle gehandelt werden. Mehr dazu...


02.07.2019

Die EU geht mit der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (deutschsprachige Zusammenfassung) gegen die 10 häufigsten Einwegkunststoffartikel vor, die zur Vermüllung der Meere mit Plastik beitragen. Zu den Kunststoffprodukten, die nach der Richtlinie verboten werden sollen, gehören:

  • Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen);
  • Teller;
  • Trinkhalme;
  • Wattestäbchen;
  • Rührstäbchen;
  • Luftballonstäbe, die zur Stabilisierung an den Ballons befestigt werden;
  • Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol;
  • Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

Die EU-Länder sind zudem verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffartikel zu ergreifen, für die es keine Alternative gibt (Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel sowie Verpackungen für Fertiggerichte zum sofortigen Verzehr).


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