Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen

Einen Überblick über die gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Ebene der EU sowie in Deutschland gibt das „Hintergrundpapier: Plastikpolitik in Deutschland und der EU: Aktuelle Gesetze und Initiativen“, das im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Forschungsprogramms FONA – Forschung für Nachhaltigkeit erstellt wurde. Dieses gibt Hintergrundinformationen zur im Januar 2018 vorgelegten EU-Kunststoffstrategie ebenso wie zum neuen Aktionsplan der EU-Kommission einen für die Kreislaufwirtschaft von 2020. In einem weiteren Kapitel wird auf die Plastikpolitik in Deutschland eingegangen. Ein ausführliches Literaturverzeichnis, z.T. mit Verlinkungen auf die jeweiligen Quellen, rundet das Hintergrundpapier ab.


Mehr Informationen zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Plastikgegenstände aus Einweg-Plastik, für die es bereits bessere Alternativen gibt, werden ab Juli 2021 in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten. Hierzu zählen:

  • Plastikbesteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Plastikgeschirr (Teller, Schalen)
  • Trinkhalme aus Plastik
  • Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol)
  • Wattestäbchen aus Plastik

Siehe auch Informationen des Umweltbundesamtes


Umsetzung in Deutschland

Mehr Informationen dazu, warum Kunststoff-Einwegverpackungen verboten werden und zu möglichen Alternativen, finden Sie auf den Websiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie der Verbraucherzentrale.


Share by: